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   LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12   

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https://dejure.org/2012,44118
LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12 (https://dejure.org/2012,44118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2012 - 10 Sa 904/12 (https://dejure.org/2012,44118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 10 Sa 904/12 (https://dejure.org/2012,44118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei vereinbarter Vertragsstrafe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei vereinbarter Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsstrafe, überraschende Klausel, Versuch der Abwerbung von Mitarbeitern, Inhaltskontrolle, AGB-Kontrolle, Abwerbungsversuch, Unwirksamkeit, Pflichtverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Die Klausel sei nicht mit derjenigen vergleichbar, über die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 - entschieden habe.

    Aus dem Inhalt und der äußeren Gestaltung der in einem Vertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein vom Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass diese zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind (BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 -).

    Andererseits ist es weder erforderlich noch ausreichend, wenn eine Bestimmung inhaltlich unbillig ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06 - BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 -).

    Vertragsstrafenabreden zur Sanktion von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht oder von Verstößen gegen das Verbot, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten auszuüben, sind in Arbeitsverträgen nicht generell ungewöhnlich (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 - vgl. auch Preis, Der Arbeitsvertrag, 4. Aufl., I B Rz. 54 ff).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Andererseits ist es weder erforderlich noch ausreichend, wenn eine Bestimmung inhaltlich unbillig ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06 - BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 -).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Andererseits ist es weder erforderlich noch ausreichend, wenn eine Bestimmung inhaltlich unbillig ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06 - BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 -).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Aus dem Inhalt und der äußeren Gestaltung der in einem Vertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein vom Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass diese zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind (BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 973/06 -).
  • BGH, 30.05.2012 - IV ZR 87/11

    Berufshaftpflichtversicherung der Architekten: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Die Höhe der Vertragsstrafe muss daher in einem angemessenen Verhältnis zum typischerweise entstehenden Schaden stehen und darf keinesfalls der bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen dienen (BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11 - OLG München, Urteil vom 29.07.2010 - 23 U 5643/09 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 5643/09

    Handelsvertretervertrag: Verlängerung der Kündigungsfristen durch AGB;

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Die Höhe der Vertragsstrafe muss daher in einem angemessenen Verhältnis zum typischerweise entstehenden Schaden stehen und darf keinesfalls der bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen dienen (BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11 - OLG München, Urteil vom 29.07.2010 - 23 U 5643/09 -, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06

    gesetzliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Inhaltskontrolle, unangemessene

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Dies führt zumindest für Versuchsfälle zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 - OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10 -).
  • OLG Köln, 15.06.2010 - 19 U 53/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe "unter Ausschluss des

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12
    Dies führt zumindest für Versuchsfälle zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 - OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

    Strafklauseln, die jedwede Differenzierung nach den in Betracht kommenden Auswirkungen vermissen lassen, sind daher unzulässig (LAG Hamm, Urteil vom 31.07.2012 - 10 Sa 904/12 - Rn. 42, juris).

    Dies führt zumindest für Versuchsfälle zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers (LAG Hamm, Urteil vom 31.07.2012 - 10 Sa 904/12 - Rn. 44, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10 - Rn. 4, juris).

    Was in Fällen eines Fortsetzungszusammenhangs gelten soll, ist in der Klausel weder positiv noch negativ geregelt, wodurch die Klausel intransparent wird (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 31.07.2012 - 10 Sa 904/12 - Rn. 47, juris).

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